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Schutz vor Naturgewalten

Unwetter richten in Deutschland jedes Jahr beträchtliche Schäden an. Als Versicherungsschutz reicht eine Wohngebäudeversicherung dabei nicht aus. Abhilfe schafft eine zusätzliche Elementarversicherung.

 

Der Klimawandel bringt verstärkt extreme Unwetter zu uns. Sintflutartige Regenfälle, Wirbelstürme oder Orkanböen – sie kommen immer häufiger vor und haben meist verheerende Folgen. Hausdächer werden abgedeckt, Keller laufen voll und im schlimmsten Fall verlieren Eigentümer ihre Immobilie komplett. Da für derlei Schäden die Wohngebäudeversicherung nicht aufkommt, bedarf es einer anderen Police: der Elementarversicherung – je nach Anbieter auch Elementarschadenversicherung genannt. Diese gibt es in der Regel nicht einzeln, sondern nur als Baustein innerhalb einer Wohngebäude- oder auch Hausratsversicherung.

 

Wovor schützt die Elementarversicherung?

 

Bei der Elementarversicherung denken viele Eigentümer an Überschwemmungen. Wer da nicht in unmittelbarer Nähe zu einem Fluss wohnt, meint oftmals, er brauche die Versicherung also nicht. Doch elementare Schäden sind all jene, die durch eine Naturgewalt hervorgerufen wurden. Und die können überall vorkommen und wirklich jeden treffen. Mögliche Naturereignisse, die mit der Elementarschadenversicherung abgedeckt sein können:

 

  • Überschwemmungen
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdrutsche
  • Erdsenkungen
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

 

Doch hier müssen Sie aufpassen: Denn nicht jede Police deckt auch wirklich jeden Schaden ab. Hier lohnt sich ein genauer Blick in die angebotenen Leistungen, um späteren Streitigkeiten mit der Versicherung aus dem Weg zu gehen.

 

Tritt ein Schadensfall ein und die Versicherung wird informiert, wird diese genau prüfen, ob sie tatsächlich für diese Art Schaden aufkommen muss. Da zählen manchmal die kleinsten Details, die den Versicherungsnehmer unter Umständen mit leeren Händen zurücklassen. Sie sollten auf jeden Fall gut auf das Kleingedruckte in ihren Verträgen achten, denn oftmals sind bestimmte Schäden explizit ausgeschlossen.

 

Pflichtverletzung des Versicherten

In vielen Fällen knüpft der Versicherer die Übernahme von Schäden an bestimmte Bedingungen. Kommt der Versicherungsnehmer seiner Pflicht nicht nach, zahlt die Versicherung dann vielleicht gar nicht oder nur teilweise.
Eine mögliche Pflicht ist zum Beispiel, dass aktiv darauf hingewirkt wird, dass gar kein Schaden entsteht. Gibt es in der Hauswand Risse, durch die Wasser schneller eindringen kann, wird der Anbieter wohl eher nicht für weitere Schäden aufkommen. Auch ein offenes Kellerfenster kann dafür sorgen, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall leer ausgeht.

 

Überschwemmung ist nicht gleich Überschwemmung

So ist es bei einer Überschwemmung zum Beispiel wichtig, dass aufgeschlüsselt ist, welche Ursachen dafür abgedeckt sind. An sich liegt eine Überschwemmung vor, sobald das Grundstück und Teile eines Gebäudes überflutet sind. Doch manche Anbieter machen einen Unterschied, je nachdem woher das Wasser kommt. In der Regel sind Überschwemmungen dann abgedeckt, wenn ein Gewässer über sein  Ufer tritt oder das Grundstück aufgrund von Starkregen überflutet wird. Oftmals kein Teil der Versicherung sind Schäden durch eine Sturmflut oder Schäden, die durch angestiegenes Grundwasser entstehen, welches aber noch nicht an die Oberfläche gelangt ist. Genau heißt das: Tritt Wasser von unten in den Keller ein, und geht nicht über die Oberflächenkante – der sogenannten Rückstauebene – hinaus, so ist dies oftmals kein versicherter Schaden.

 

Rückstausicherung oft Voraussetzung

Doch auch der sogenannte Rückstau kann zu Überschwemmungen führen – dieser jedoch wird nicht von jeder Police automatisch abgedeckt. Auch wenn er genannt wird, so ist oftmals die Bedingung für den Versicherungsschutz, dass eine funktionierende Rückstausicherung vorhanden ist.

Ursache des Ereignisses ist entscheidend

Ebenfalls nur bedingt versichert sind Erdbeben, Erdrutsche und Erdsenkungen. Damit diese abgedeckt sind, müssen sie einen natürlichen Grund haben. Ist am Ereignis ein menschlicher Einfluss die Ursache, wird die Elementarschadenversicherung nicht greifen. Das gilt beispielsweise für Schäden, die durch Bergbau oder andere Bautätigkeiten verursacht wurden.

 

Sonderfälle vor Gericht

Hinzu kommen einige Sonderfälle, über die Versicherungsnehmer schon vor Gericht gestritten haben: Wird etwa eine Regenrinne durch starken Hagel verstopft und führt dies zu einer Überschwemmung auf einem Grundstück, muss die Versicherung unter Umständen nicht für den Schaden aufkommen. Dies entschied das Amtsgericht Mannheim (Az.: 3 C 194/12). Die Begründung: Es handele sich nicht um Schäden, die auf „unmittelbare Einwirkung oder als unvermeidbare Folge des Schadensereignisses“ eingetreten seien. Für die Überschwemmung direkt verantwortlich sei nicht der Niederschlag, sondern die verstopfte Dachrinne gewesen. Obgleich für diese Verstopfung der Hagel verantwortlich war, haftete auch die Wohngebäudeversicherung nicht, schließlich waren durch den Hagel selbst keine Schäden am Gebäude entstanden.

In einem anderen Fall entschied das Oberlandesgericht Oldenburg, dass die Versicherung nicht zahlen muss, wenn das Wasser über eine schräg gebaute Einfahrt in den Keller fließt (Az.: 5 U 160/11) – schließlich sei in diesem Fall die Bauweise der Einfahrt verantwortlich für die Überschwemmung.

 

Wofür gilt der Versicherungsschutz?

Ebenfalls mit Blick auf das Kleingedruckte sollte vor Abschluss der Versicherung geprüft werden, welche Gebäude abgesichert werden. In manchen Fällen gilt die Police nur für das Haupthaus, nicht aber für Nebengebäude wie Garage oder Gartenhäuschen.

 

Was kostet eine Elementarschadenversicherung?

Bei der Auswahl des passenden Anbieters sollte genau auf die Details geachtet werden. Foto: fizkes / stock.adobe.com

Bevor sich ein Hausbesitzer für eine bestimmte Elementarschadenversicherung entscheidet, sollte er sich zunächst genau informieren, welche Gefahren in seinem Wohngebiet auftreten können. Auf dem flachen Land sind Erdrutsche wohl eher unwahrscheinlich, in der Nähe von Gewässern ist das Risiko einer Überschwemmung höher. Durch Ereignisse wie Starkregen oder starke Winde kann aber wirklich jeder Immobilienbesitzer betroffen sein.

Ein Problem kann sein, dass Hausbesitzer, die in einer Gegend mit erhöhter Hochwassergefahr wohnt, nur schwer eine Versicherungspolice bekommt – und falls doch, sind die Kosten der Elementarschadenversicherung deutlich höher. Die Versicherungen berechnen die Wahrscheinlichkeit einer Flut in verschiedene Zonen von 1 bis 4: In Zone 1 tritt in weniger als allen 200 Jahren ein Hochwasser auf, in Zone 4 mindestens alle zehn Jahre. Demnach sind Versicherungen für Immobilien in Zone 1 am teuersten, in Zone 4 am günstigsten.

PRAXIS-TIPP

Wird der Schadensfall von der Versicherung anerkannt, dann trägt sie die Kosten für die Feststellung des Schadens sowie all jene Kosten, die zur Wiederherstellung der Immobilie nötig sind. Das sind nicht nur Reparatur- und Renovierungskosten, auch Aufräumarbeiten oder im schlimmsten Fall der Neubau des Hauses wird in dem Fall von der Versicherung getragen. Vorsicht: Hierbei auf die Höhe der möglichen Selbstbeteiligung achten!

 

Elementarversicherung: Was tun im Schadensfall?

Versicherungsnehmer sind in der Regel verpflichtet, den Schaden möglichst klein zu halten. Kommt es beispielsweise zu einer Überschwemmung, die absehbar ist, sollten zum Beispiel Möbelstücke ins Obergeschoss gebracht werden, soweit dies möglich ist. Kommt das Wasser überraschend oder schnell ist aber niemand verpflichtet, sich selbst in Gefahr zu begeben.

Kommt es zum Schadensfall muss dieser so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden. Es ist immer gut, wenn der Schaden gut dokumentiert – beispielsweise durch Fotos – wird, hierfür am besten auch beim Versicherer nachfragen, was benötigt wird.

Mit der Behebung von Schäden sollte auf jeden Fall auf eine Rückmeldung des Versicherers gewartet werden, da es sonst ebenfalls zu Einschränkungen der Zahlungen kommen kann.

 

Fazit: Bei Versicherung auf die Details achten

Die Kosten einer Elementarversicherung schrecken viele Immobilienbesitzer ab. Eine Pflicht zur Versicherung gibt es nicht, doch die aktuelle Situation zeigt: Es kann jeden und überall treffen. Daher sollte hier gut überlegt werden, ob eine Versicherung gegen Naturgewalten sinnvoll ist. Letztlich kommt es hierbei immer auf den Einzelfall an.

 

Quelle: Immowelt



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